Die Jugend und der Schießsport

Der Schießsport kann ab 12 Jahren und dann bis ins hohe Alter wettkampfmäßig betrieben werden.

Das deutsche Waffenrecht lässt das Schießen mit Luftdruckwaffen ab 12 Jahren und ab 14 Jahren das Schießen mit Kleinkalibergewehren zu.

Die Eltern der jugendlichen Schützinnen und Schützen müssen jedoch ihr Einverständnis schriftlich dem Verein erklären.

Zur Angleichung des Leistungsvermögens hat der Deutsche Schützenbund in seiner Sportordnung verschiedene Wettkampfklassen geschaffen.
 

 A l t e r s k l a s s e n

Klasse

 

Alter

 

Mannschaft

 

 

 

 

 

  Schülerklasse männlich
  Schülerklasse weiblich

 

bis 14 Jahre

 

   Mannschaft Schüler geschlechtlich gemischt

 

 

 

 

 

  Jugendklasse männlich
  Jugendklasse weiblich

 

15 bis 16 Jahre

 

   Mannschaft Jugend geschlechtlich gemischt

  

 

 

 

 

  Junioren B

 

17 bis 18 Jahre

 

   Mannschaft Junioren A und B gemischt

  

 

 

 

 

  Junioren A

 

19 bis 20 Jahre

 

   Mannschaft Junioren A und B gemischt

  

 

 

 

 

  Juniorinnen B

 

17 bis 18 Jahre

 

   Mannschaft Juniorinnen A und B gemischt

  

 

 

 

 

  Juniorinnen A

 

19 bis 20 Jahre

 

   Mannschaft Juniorinnen A und B gemischt

 

Auskunft über das Jugendschießen erhaltet Ihr bei den örtlichen Schützenvereinen, die meistens auch eine eigene Jugendgruppe haben.

 
   
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